Ist Zeiterfassung Pflicht? Das BAG-Urteil 2022
Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) gilt: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das Bundesarbeitsgericht hat damit eine EU-Richtlinie (Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG) umgesetzt, die in Deutschland bis dahin nur unzureichend umgesetzt war. Die Zeiterfassungspflicht betrifft alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Rechtsform. Ob Einzelunternehmer mit einem Mitarbeiter oder Konzern mit Tausenden Beschäftigten: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt gleichermaßen.
Das BAG verlangt ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“, mit dem die tägliche Arbeitszeit erfasst wird. Die konkrete Form – Papierstundenzettel, Excel-Tabelle, Zeiterfassungssoftware oder NFC-Terminal – ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnungen vollständig, nachvollziehbar und fälschungssicher sind. In der Praxis erfüllen digitale Zeiterfassungssysteme diese Anforderungen am besten.
Wer ist von der Zeiterfassungspflicht betroffen?
Die Pflicht trifft alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer beschäftigen. Ausgenommen sind nur wenige Sonderfälle, z. B. bestimmte leitende Angestellte oder Arbeitnehmer mit hoher Eigenverantwortung, sofern tarifvertraglich oder betrieblich geregelt. Auch Minijobber, Teilzeitkräfte, Aushilfen und Praktikanten fallen unter die Dokumentationspflicht. Wer seine Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt, muss deren Arbeitszeiten erfassen – unabhängig davon, ob die Arbeit im Büro, im Homeoffice oder auf der Baustelle stattfindet.
Arbeitszeiterfassungsgesetz – Was muss dokumentiert werden?
Die gesetzliche Zeiterfassungspflicht verlangt die Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Zusätzlich sind Pausen und Überstunden zu erfassen. Konkret müssen folgende Daten aufgezeichnet werden:
- Beginn der täglichen Arbeitszeit (z. B. Stempeluhrzeit oder manueller Eintrag)
- Ende der täglichen Arbeitszeit
- Gesamtdauer der Arbeitszeit pro Tag
- Pausen (Beginn, Ende, Dauer – mindestens bei Arbeit über 6 Stunden)
- Überstunden (sofern angefallen)
Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden und bei einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht, das Arbeitsgericht oder die Finanzverwaltung vorgelegt werden können. Unvollständige oder fehlende Aufzeichnungen können zu Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen führen – z. B. wenn Mitarbeiter behaupten, Überstunden geleistet zu haben, die nicht dokumentiert sind.
DSGVO und Zeiterfassung – Datenschutzanforderungen
Arbeitszeiterfassung verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Arbeitszeiten, ggf. Standort). Daher gelten die Vorgaben der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und des BDSG. Eine DSGVO-konforme Zeiterfassung muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Rechtmäßigkeit: Die Erfassung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen (z. B. ArbZG, Vertrag, berechtigtes Interesse).
- Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erfasst werden, die für die Zeiterfassung erforderlich sind.
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für die Zeiterfassung und damit verbundene Zwecke (Lohnabrechnung, Nachweise) genutzt werden.
- Speicherbegrenzung: Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Daten gelöscht werden.
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Zugriffsrechte, Protokollierung.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Bei Nutzung von Cloud-Software muss ein AVV mit dem Anbieter geschlossen werden. Der Anbieter muss die Daten ausschließlich nach Weisung verarbeiten und angemessene Sicherheitsmaßnahmen nachweisen.
Mitarbeiter haben zudem ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und unter Umständen Löschung ihrer Daten. Der Arbeitgeber muss eine Datenschutzerklärung bereitstellen und ggf. einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn personenbezogene Daten in größerem Umfang verarbeitet werden.
Methoden der Zeiterfassung – Vor- und Nachteile
Papierstundenzettel: Einfach und kostengünstig, aber fehleranfällig, schwer auswertbar und kaum fälschungssicher. Für kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern noch denkbar, für die meisten Unternehmen nicht mehr zeitgemäß.
Excel-Tabellen: Besser auswertbar als Papier, aber manuell gepflegt, keine automatische Pausenberechnung, keine Zugriffskontrolle. Oft nicht DSGVO-konform (keine Protokollierung, keine Zugriffsrechte).
Zeiterfassungssoftware: Automatische Berechnungen, Export für Lohnbuchhaltung, Zugriffsrechte, Protokollierung. Bei Hosting in Deutschland und AVV DSGVO-konform. Skalierbar und für alle Unternehmensgrößen geeignet.
NFC-Terminal / Stempeluhr: Fälschungssicher, schnell, ideal für Produktion, Handwerk, Außendienst. Kann mit Zeiterfassungssoftware kombiniert werden.
Zeiterfassungssoftware – Auswahlkriterien
Eine gute Zeiterfassungssoftware unterstützt Sie bei der Einhaltung von ArbZG, BAG-Urteil und DSGVO. Wichtige Kriterien bei der Auswahl:
- Automatische Pausenberechnung nach ArbZG
- Prüfung von Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten
- Export für Lohnbuchhaltung (Excel, CSV, PDF)
- Hosting in Deutschland (DSGVO, keine Datenübermittlung in Drittländer)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) auf Anfrage
- Rollen und Berechtigungen (nur berechtigte Personen sehen sensible Daten)
- Protokollierung von Änderungen (Audit-Trail)
- Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung (optional, aber sinnvoll)
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer die Zeiterfassungspflicht nicht erfüllt, riskiert Bußgelder durch die Gewerbeaufsicht. Die Höhe richtet sich nach dem Verstoß und kann im Einzelfall erheblich sein. Zudem können Arbeitnehmer bei unvollständiger Dokumentation Überstunden geltend machen – der Arbeitgeber muss dann im Zweifel beweisen, dass keine Überstunden geleistet wurden. Ohne Aufzeichnungen ist das oft nicht möglich. Auch bei Betriebsprüfungen durch die Finanzverwaltung können fehlende Zeiterfassungen zu Nachforderungen führen.
Umsetzung in der Praxis – Checkliste
- System auswählen (Software, Terminal oder Kombination)
- AVV mit Anbieter abschließen (bei Cloud-Lösung)
- Mitarbeiter informieren und schulen
- Datenschutzerklärung aktualisieren
- Zugriffsrechte und Rollen einrichten
- Aufbewahrungsfrist von mindestens 2 Jahren sicherstellen
- Regelmäßige Kontrolle der Vollständigkeit der Aufzeichnungen
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